ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ( AGB)

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I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Vertragspartner und uns geschlosseneVerträge gleich welcher Art. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklichvereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für unsunverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnisentgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Bestellung des Vertragspartners vorbehaltlosausführen, oder Leistungen in Empfang nehmen.
2.In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Vertragspartner und uns zur Ausführung der Verträge getroffenwurden, in Textform niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

II. Angebot und Vertragsschluss
1.Eine Bestellung des Vertragspartners, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb vonzwei Wochen durch Übersendung einer Bestätigung oder durch Erbringung der Vertragsleistung innerhalb der gleichen Fristannehmen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

III. Lieferung
1. Liefertermine und -orte werden zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart.
2.Für Liefertermine, die eine Uhrzeit oder -spanne beinhalten gilt eine Zustellung als rechtzeitig, wenn diese erschwert durch widrigeUmstände (z. B. Unwetter, Blitzeis etc. ) mit einer Verzögerung von bis zu zwei Stunden nach dem spätesten vereinbarten Termineintrifft.
3.Wird die Lieferung hingegen durch höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen einschließlich Betriebsstilllegung,Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände unmöglich oder übermäßig erschwert, so sind wirfür die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht befreit. Vom Eintritt solcher Ereignisse werden wir denVertragspartner unverzüglich unterrichten.

IV. Verpackung / Transportbehälter
1.Auf Einwegverpackungen wird weitestgehend verzichtet. Die Entsorgung von Einwegverpackungen obliegt dem Vertragspartner.
2.Die zur Verfügung gestellten Mehrwegverpackungen (z. B. Transportbehälter, Portionsschalen etc.) bleiben unser Eigentum.
3.Der Vertragspartner trägt nach Gefahrübergang das Verlustrisiko für die ihm überlassene Mehrwegverpackung. Geht dieMehrwegverpackung aus einem wie auch immer gearteten Grund unter, so ist der Vertragspartner verpflichtet, Ersatz zu leisten.Erfolgt die Rückgabe der Mehrwegverpackung in beschädigtem oder unbrauchbarem Zustand oder verspätet, so sind wirwahlweise berechtigt, Schadenersatz oder eine besondere Benutzungsgebühr zu verlangen.
4.Die überlassenen Mehrwegverpackungen sind am nächsten, dem Tag der Überlassung folgenden Werktag gereinigt und sortiertvom Vertragspartner zurück zu geben.
V. Mängelrüge, Mängelansprüche
1.Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung auf den Vertragspartnerüber.
2.Die Ware ist bei Übergabe auf Sachmängel, z. B. Menge, Qualität, Beschaffenheit, zu prüfen. Festgestellte Mängel sindunverzüglich zu rügen. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmen § 377 HGB.
3.Bei berechtigten Mängelrügen können wir nach eigener Wahl entweder in einem angemessenen Zeitraum gleichwertigen Ersatzliefern, oder die mangelhafte Ware gegen Erstattung des Warenwertes zurücknehmen. Weitergehende Ansprüche sindausgeschlossen.

VI. Haftung
1.Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere jedoch wegen Verletzung vonPflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, beiVerletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einerEigenschaft oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt auch nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichenPflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten(Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltungder Käufer regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässigeVerletzung anderer, als der vorstehenden Pflichten bleibt die Haftung ausgeschlossen.
2.Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

VII. Schlichtung, Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1.Wir nehmen nicht am Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Die Kontaktdaten der zentralen Schlichtungsstelle lauten:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8 in 77694 Kehl,
Telefon: +49 7851 79579 40, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
2.Die Geschäftsräume unseres Betriebes sind für beide Teile Erfüllungsort.
3.Gerichtsstand ist Lübeck.
4.Für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

VIII. Schlussbestimmungen
1.Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Streichungen etc. eines bestehenden Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform.
2.Sollte eine der vorgenannten Regeln unwirksam sein, oder werden, so bestehen die anderen fort.

Stand : 02/ 2017